Ludwig Bellinger Unternehmensberatungs und Vermittlungs - Ärzte- / Heilberufeservice - Versicherungen für Ärzte

Versicherungen für Ärzte

Wir bieten Ihnen alles was Sie als Arzt an Versicherungen brauchen:

Betriebskostenversicherung

Arztunfallversicherung

Berufshaftpflichtversicherung

Praxisinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Rechtsschutzversicherung Ärzte

Elektronikversicherung


Betriebskostenversicherung



Absicherung über Betriebskostenversicherung

Versichert ist die Betriebsunterbrechung von Arztpraxen infolge Krankheit oder Unfall (keine Sachgefahren wie Feuer, Leitungswasser etc.) der den Betrieb verantwortlich leitenden Person sowie behördlich angeordneter Quarantänemaßnahmen.

 

  • Versicherung von Kosten (fortlaufende Kosten der versicherten Praxis)
  • Versicherung von Ertragsausfall (fortlaufende Kosten und entgehender Gewinn der versicherten Praxis)
  • Versicherung von Vertreterkosten (Aufwand für die Beschäftigung einer Ersatzkraft)
  • Die Haftzeit (Leistungsdauer) beträgt 12 Monate nach Ablauf der Karenzzeit. Eine Verlängerung ist möglich.
  • Die Karenzzeit (Zeitspanne, in welcher der Versicherer noch leistungsfrei ist) beträgt 21 Tage. Die Anrechnung von Karenztagen entfällt bei mindestens 72 stündigem Krankenhausaufenthalt nach einem Unfall.
  • Es bestehen keine Wartezeiten.
  • Die Versicherungssumme entspricht in der Kostenversicherung (s.o.) dem Aufwand an fortlaufenden Kosten eines vollen Kalenderjahres. Die Entschädigung ist begrenzt auf 1/365 je Tag der Betriebsunterbrechung.
  • Die Versicherungssumme entspricht in der Vertreterkostenversicherung (s.o.) dem Aufwand für die nachgewiesene Beschäftigung einer Ersatzkraft.
  • Der Versicherungsschutz erlischt mit Ablauf des Versicherungsjahres, in dem die Person das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 


Arztunfallversicherung


Eine private Unfallversicherung sichert Sie gegen die wirtschaftlichen Folgen von Unfällen aller Art ab. Der Versicherungsschutz gilt für Unfälle weltweit und rund

um die Uhr.

 

Unfallversicherungen werden teilweise mit folgenden Zusatzoptionen angeboten:

  • mit Progression (bei schweren Unfallverletzungen und den damit verbundenen hohen Invaliditätsgraden steigt der Kapitalbedarf des Betroffenen überproportional an. Dem trägt die Progression Rechnung. Ist eine Progression vereinbart, zahlt der Unfallversicherer bei höheren Invaliditätsgraden mehr als lediglich die versicherte Invaliditätssumme.)
  • mit verbesserter Gliedertaxe (die Gliedertaxe ist ein Maßstab zur Bewertung dauerhafter Verletzungsfolgen. Häufig sind von einem Unfall Gliedmaßen oder Sinnesorgane betroffen. Bei deren Verlust oder dauerhafter Beeinträchtigung zahlt der Versicherer Ihnen einen bestimmten Prozentsatz der vereinbarten Versicherungssumme.)
    Bei der Verbesserung sind die Prozentsätze von vornherein höher angesetzt.
  • Infektionsklausel (durch die Infektionsklausel fallen alle Infektionen unter den Versicherungsschutz, die dadurch entstanden sind, dass die Krankheitserreger durch irgendeine Beschädigung der Haut, wobei aber mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss, oder durch ein plötzliches Eindringen infektiöser Massen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt sind. Ferner fallen Infektionen durch Schutzimpfungen unter den Versicherungsschutz.)

In vielen Fällen werden zusätzliche Leistungen mitversichert:

  • (Unfall-) Todesfallschutz
  • Krankentagegeld ab 8. oder 43. Tag
  • Krankenhaustagegeld mit Genesungsgeld
  • kosmetische Operationen (5.000 € beitragsfrei)
  • Bergungskosten (10.000 € beitragsfrei)
  • Kurbeihilfe (2.000 € beitragsfrei)


Berufshaftpflichtversicherung


Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie gegen Regressansprüche, die gegen Sie auf Grund einer fahrlässigen Handlung geltend gemacht werden. Solche Regressansprüche können Personenschäden, Sachschäden oder Vermögensschäden betreffen.

Da eine Haftpflichtversicherung unberechtigte Schadensersatzansprüche abwehrt, hat sie in diesem Sinne auch Rechtsschutzcharakter.

 

Kleine Ursachen haben oft große Wirkung:

 

„Sehr geehrter Herr Dr. Muster,

 

hiermit zeigen wir die anwaltliche Vertretung Ihrer ehemaligen Patientin Frau Helene M. an.

Wie Sie wissen, kam es im Rahmen der zahnärztlichen Behandlung in Ihrer Praxis zu einem Behandlungsfehler, weshalb wir Sie auffordern, dem Grunde nach anzuerkennen, dass Sie alle aus dieser Behandlung resultierenden Schäden übernehmen werden... .“

 

Einen ähnlichen Brief halten jährlich im Bundesgebiet etwa 10.000 Ärztinnen und Ärzte in Händen und haben sich fortan mit Juristen auseinanderzusetzen.

 

Ab diesem Zeitpunkt sollte Ihnen Ihr Haftpflicht-Versicherer die Last von den Schultern nehmen und die weitere Abwicklung der Angelegenheit im Dialog mit

Ihnen übernehmen.

 

Übersicht Leistungsumfang:

  • Weltweite Deckung
  • Dienstliche ärztliche Tätigkeit
  • Erste Hilfe- Leistungen
  • Ärztlicher Freundschaftsdienst
  • Erweiterter Strafrechtsschutz
  • Abhandenkommen von Dienstschlüsseln


Praxisinhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung


Eine Praxisinhaltsversicherung schützt Ihre Praxiseinrichtung gegen Verlust und Beschädigung durch Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Feuer, Leitungswasser-Schäden (z. B. durch Rohrbruch), Sturm und Hagel.

 

Führt ein solches Ereignis zu einer Unterbrechung des Praxisbetriebes, so sind  auch entsprechende Betriebsunterbrechungsschäden mitversichert.

 

Glasbruchschäden können zusätzlich in die Versicherung mit eingeschlossen werden.


Rechtsschutzversicherung Ärzte


Warum ist eine Rechtsschutzversicherung so wichtig?

 

Recht haben und Recht bekommen ist nicht dasselbe. Nur durch juristischen Beistand ist es meist möglich, seine Rechtsinteressen zu wahren und durchzusetzen. Dieser Beistand ist in den letzten Jahren immer teurer geworden; auch die Gerichtskosten steigen für die Betroffenen stetig an.

 

Mit einer Rechtsschutzversicherung können Sie bei Vorliegen eines Rechtsschutz-falles den Anwalt Ihres Vertrauens wählen, der Sie – je nach Umfang der Versicherung – berät, vertritt und der erforderlichenfalls auch einen Prozess für Sie führt. Die Kosten trägt die Versicherung für Sie!

 

Gleichwohl besteht auch im Ausland – im Urlaub oder auf einer Dienst- oder Geschäftsreise sowie bei Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, sogar weltweit – Versicherungsschutz.

 

Im beruflichen Bereich kann es schnell mal zum Vorwurf von Vorsatzstraftaten kommen. Über den "normalen" Straf-Rechtsschutz stößt der Versicherungsschutz  schnell an seine Grenzen, da für Vorsatztaten keine Leistungen gewährt werden.

 

Im Spezial-Straf-Rechtsschutz besteht Versicherungsschutz, wenn dem Versicherten vorgeworfen wird, eine Vorschrift des Strafrechtes verletzt zu haben, dessen Vergehen vorsätzlich als auch fahrlässig strafbar ist.

 

Bei Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldbescheiden) ist vorsätzliches Handeln mitversichert.

 

Über den Forderungsrechtsschutz können Außenstände mit einem professionellen Forderungsmanagement deutlich reduziert werden. Die Gesellschaft übernimmt das Kostenrisiko für die außergerichtliche Beitreibung aller fälligen, offenen und unstreitigen Forderungen Ihrer Praxistätigkeit im Alltag. So müssen Sie sich nicht mit der Zahlungsmoral der Patienten auseinandersetzen.


Elektronikversicherung


Ihre EDV-Anlage ist ein Teil der Praxiseinrichtung und damit in der Praxisinhaltsversicherung im Rahmen der dort genannten Schadensarten mitversichert.

 

Die Elektronikversicherung ist eine „Vollkaskoversicherung“ für elektronische Geräte.

Sie deckt Beschädigungen und Zerstörungen insbesondere durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Überspannung, Induktion, Kurzschluß, Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung, Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus, höhere Gewalt, Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler sowie Abhandenkommen versicherter Sachen durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub oder Plünderung ab.

 

Die Elektronikversicherung wird als Pauschalversicherung für alle in einem Betrieb vorhandenen Geräte der Informations-, Kommunikations-, Medizintechnik oder sonstige elektrotechnische und elektronische Geräte und Anlagen angeboten.

 

Zusätzlich kann eine Datenversicherung mit eingeschlossen werden. Diese ersetzt entstandene Kosten auf Grund von Datenverlusten und  -veränderungen, z.B. durch Computerviren, Bedienungsfehler sowie Störungen und Ausfälle der EDV-Anlage.

 

Ebenfalls zusätzlich versicherbar sind Betriebsunterbrechnungsschäden, also der Einnahmeverlust, der durch Schäden an der EDV und durch Datenverlust entstehen kann.


Hinweis: Die Inhalte dieser Seiten sind allgemein gültig und nicht auf individuelle Bedürfnisse abgestimmt. Grundlage für den Abschluß einer Versicherung kann nur ein ausführliches persönliches Beratungsgespräch sein. Rechtsverbindliche Bestimmungen können ausschließlich den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Versicherers entnommen werden. Unter www.gdv.de (Homepage Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) erhalten Sie weitere Informationen.


zurück
© 2009 Ludwig Bellinger Unternehmensberatungs und Vermittlungs · Software-Center 5a · 35037 Marburg · Branchen Homepage by Pluspol GmbH