Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die Highlights unserer Berufsunfähigkeitsversicherungen
Berufsunfähigkeitsversicherung
Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
BU-Schutz in vielen Berufen bis 67 möglich!
Flexible Tarifgestaltung
_ Unterschiedliche Versicherungs-, Leistungs- und Beitragszahlungsdauer möglich
_ Karenzzeit von 3 bis 36 Monaten möglich
_ Garantierte Rentensteigerung in Höhe von 1% bis 3% möglich
_ Vereinbarung einer Dynamik möglich
_ Auf Wunsch beitragsfreie Dynamik der Hauptversicherung während der Berufsunfähigkeit
_ Überschüsse zur sofortigen Beitragsreduzierung oder Anlage in Investmentfonds
_ Vereinbarung einer einmaligen Sonderzahlung bei erstmaligem Eintritt der Berufsunfähigkeit möglich (gilt nicht für BZ20 und BZ21)
Berufsgruppen
_ Einteilung in fünf Berufsgruppen:
+ BG 1+ Akademiker mit besonders niedrigem Risiko
+ BG 1 Akademiker und kaufmännische Berufe im Innendienst
+ BG 2 Kaufmännische Berufe mit Außendienst- oder körperlicher Tätigkeit
+ BG 3 Handwerker
+BG 4 Berufe mit besonders hohem Risiko
Kundenfreundliche Bedingungen
_ Verzicht auf abstrakte Verweisung in allen Berufsgruppen
_ Präzise Definition, unterwelchen Bedingungen Berufsunfähigkeit vorliegt und was unter dem Begriff »zumutbar« – im Rahmen der konkreten Verweisung – zu verstehen ist. Es ist nicht zumutbar,
+dass die Tätigkeit zu Lasten der Gesundheit geht oder
+ dass das jährliche Bruttoeinkommen 20% oder mehr – im Einzelfall auch weniger – unter dem Bruttoeinkommen im zuletzt ausgeübten Beruf liegt.
_ Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Kündigungs- und Vertragsanpassungsmöglichkeit des § 19 VVG bei nicht zu vertretender Anzeigepflichtverletzung des VN
_ Verzicht auf die gesetzlich vorgesehene Beitragserhöhungsmöglichkeit des § 163 VVG
_ Keine Beitragserhöhung – auch wenn sich das persönliche Risiko erhöht (z. B. bei Berufswechsel)
_ Keine vorvertragliche Anzeigepflicht zwischen Antragstellung bzw. Angebotsanforderung und Versicherungsbeginn
_ Weltweiter Versicherungsschutz
_ Kein Leistungsausschluss bei Kriegsereignissen außerhalb Deutschlands, sofern der Versicherte nicht aktiv beteiligt war, oder bei Einsätzen außerhalb der territorialen Grenzen der NATO Mitgliedstaaten mit Mandat der NATO oder UNO zu humanitären Hilfeleistungen oder friedenssichernden Maßnahmen
_ Kein Leistungsausschluss bei Verkehrsdelikten
_ Beschränkung des Leistungsausschlusses von Strahlenschäden ausschließlich auf Strahlen infolge Kernenergie, die das Leben oder die Gesundheit zahlreicher Menschen derart gefährden oder schädigen, dass zu deren Abwehr und Bekämpfung der Einsatz der Katastrophenschutzbehörde der Bundesrepublik Deutschland oder vergleichbarer Einrichtungen anderer Länder notwendig ist.
_ Berufsunfähigkeitsschutz auch für Hausfrauen, Schüler, Studenten und Auszubildende
_ Voller Versicherungsschutz für die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit auch bei vorübergehender
Unterbrechung der Berufstätigkeit (z. B. wegen Mutterschutz oder Elternzeit) oder endgültigem Ausscheiden aus dem Beruf
_ 100% Leistung schon ab einem Pflegepunkt
_ Nachversicherungsgarantie bei bestimmten Ereignissen – ohne erneute Risikoprüfung (z. B. bei Heirat oder Geburt eines Kindes)
_ Ausbaugarantie ohne bestimmtes Ereignis in den ersten 5 Jahren bis zum Alter 35 – ohne erneute Risikoprüfung
_ Stundung oder Teilstundung der Beiträge für maximal 24 Monate – zinslos bei Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Erwerbsminderung und Pflegebedürftigkeit. Kundenfreundliche Rückzahlungsmöglichkeiten.
_ Möglichkeit zur Wiederherstellung des Versicherungsschutzes aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung innerhalb von 6 Monaten nach einer Beitragsfreistellung der Hauptversicherung durch den Versicherungsnehmer – ohne erneute Risikoprüfung
_ Wiedereingliederungshilfe für Berufsunfähige in Höhe von sechs Monatsrenten bei Aufnahme einer neuen beruflichen Tätigkeit (gilt nicht für BZ20 und BZ21)
Professionelle Leistungsabwicklung
_ Keine Meldefrist bei Berufsunfähigkeit
_ Freie Arztwahl
_ Befolgung von ärztlichen Anordnungen ist keine Voraussetzung für die Zahlung von Berufsunfähigkeitsleistungen. Ausnahme: Der Einsatz von Hilfsmitteln des täglichen Lebens (z. B. Verwendung von Prothesen, Seh- oder Hörhilfen) sowie Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und sichere Aussicht auf Besserung des Gesundheitszustands bieten.
_ Berücksichtigung eines zuvor ausgeübten Berufs nur innerhalb von 12 Monaten nach einem Berufswechsel zur Abwehr von Missbrauchsfällen; d. h. nur falls die für die Berufsunfähigkeit ursächliche Gesundheitsstörung bereits beim Berufswechsel bekannt war. Der frühere Beruf wird nicht berücksichtigt, wenn der Berufswechsel auf ärztliches Anraten oder wegen unfreiwilligem Wegfall der früheren Tätigkeit erfolgte.
_ Prognose »voraussichtlich 6 Monate berufsunfähig« reicht
_ Für die Dauer der Leistungsprüfung zinslose Beitragsstundung oder Rückerstattung dieser Beiträge im Leistungsfall mit 5% Zins
_ Prüfung eingereichter Unterlagen innerhalb von 10 Arbeitstagen – Schadenersatz bei Fristüberschreitung
_ Leistung immer ab Eintritt der Berufsunfähigkeit – auch rückwirkend
_ Keine zeitlich begrenzten Anerkenntnisse der Leistungspflicht 
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